Praxis für Stimm- und Sprachtherapie   Elke Wüllhorst
 

Organisatorisches

Sprachtherapie / Logopädie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel. Daher benötigen Sie vor Beginn der Behandlung eine entsprechende Verordnung.

Die Heilmittelverordnung wird in der Regel von folgenden Ärzten ausgestellt:

Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologe, Allgemeinmediziner, Kieferorthopäde oder Zahnarzt.

Kostenübernahme:

Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 

Erwachsene, die gesetzlich versichert sind, zahlen einen Eigenanteil von 10 € Verordnungsgebühr plus 10% der Behandlungskosten.
Patienten mit einer Befreiung ihrer Krankenkasse sind von Zuzahlungen befreit. In dem Fall bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihren Befreiungsausweis mit.

Privatpatienten erhalten bei Abschluss der Verordnung eine Rechnung, die sie von ihrer Privatkasse erstattet bekommen.

Untersuchungen, Beratungen und einzelne Leistungen biete ich auch für Selbstzahler an.

 

Termine:

Wenn Ihr Arzt Ihnen bzw. Ihrem Kind eine Verordnung zur logopädischne Behandlung ausgestellt hat, melden Sie sich bitte an. Wenn wir telefonisch nicht zu erreichen sind, nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter. Wir rufen schnellstmöglich zurück. Dabei besprechen wir, um was es geht und welche Zeiten möglich sind, um Ihnen kurzfristig einen passenden Termin anzubieten. Ich versuche dabei, die Termine auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, sofern das möglich ist. Eventuell sind Vorlaufzeiten nötig.

Beachten Sie bitte, dass Verordnungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden müssen.

Therapieablauf